Ein Vollgutachten, ein Kompaktgutachten und ein Kurzgutachten sind verschiedene Formen von Immobilienbewertungen, die je nach Tiefe der Analyse und dem Verwendungszweck variieren. Hier sind die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale und Beispiele, wann man welche Art einsetzen würde:
1. Vollgutachten:
Beschreibung: Ein Vollgutachten ist eine umfassende und detaillierte Analyse einer Immobilie, die alle relevanten Faktoren berücksichtigt. Es beinhaltet eine ausführliche Bewertung nach objektiven Kriterien und eine eingehende Marktanalyse.
Einsatzgebiete: Ein Vollgutachten wird typischerweise bei rechtlich bindenden Transaktionen verwendet, wie zum Beispiel bei Gerichtsverfahren, Erbangelegenheiten, Scheidungen oder bei der Finanzierung größerer Projekte. Es wird auch oft von Banken und Versicherungen für die Beurteilung von Risiken und Werthaltigkeit von Immobilien benötigt.
2. Kompaktgutachten:
Beschreibung: Ein Kompaktgutachten bietet eine etwas reduzierte Form der Bewertung im Vergleich zum Vollgutachten. Es enthält eine detaillierte Analyse der wichtigsten Bewertungskriterien, aber
möglicherweise weniger umfangreiche Marktanalysen oder zusätzliche Aspekte.
Einsatzgebiete: Kompaktgutachten werden oft bei privaten Immobilienverkäufen, Erbschaften oder bei kleineren Finanzierungsanfragen verwendet, wo eine solide Bewertung benötigt wird, jedoch nicht
die volle Tiefe eines Vollgutachtens erforderlich ist.
3. Kurzgutachten:
Beschreibung: Ein Kurzgutachten bietet eine schnelle und übersichtliche Bewertung einer Immobilie. Es konzentriert sich auf die wichtigsten Aspekte der Bewertung und liefert in kompakter Form
eine Einschätzung des Immobilienwerts.
Einsatzgebiete: Kurzgutachten sind nützlich für schnelle Entscheidungen, wie zum Beispiel bei Kaufabsichten, Vorverträgen oder Finanzierungsanfragen, bei denen eine rasche Wertermittlung
erforderlich ist, jedoch keine umfangreiche Dokumentation notwendig ist.
Beispielanwendung:
Die Wahl zwischen diesen Gutachtenarten hängt von den spezifischen Anforderungen, dem Verwendungszweck und der Komplexität der Bewertung ab.
Vollgutachten | Kompaktgutachten | Kurzgutachten | |
Umfang | ca. 80 Seiten inkl. Anlagen | ca. 40 Seiten inkl. Anlagen | ca. 10 Seiten inkl. Anlagen |
Objektbesichtigung (innen und außen) | X | X | X |
ausführliche Lage- und Objektbeschreibung | X | ||
kurze Objekt- und Lagebeschreibung | X | X | |
Erläuterung von Fachbegriffen | X | ||
Aufführen von Richtlinien- und Verordnungstexten | X | ||
Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (Wegerechten , Leitungsrechten, Wohnungsrechten, Erbbaurechte, Baulasten, ...) | X | X | |
Fotodokumentation der Objektbesichtigung | X | X | |
Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren, wenn die Datenqualität und -quantität dies zulassen | X | X | X |
ausführliche Herleitung und Begründung der Bewertungsansätze | X | X | |
Eignung zur Vorlage beim Finanzamt oder zur Verwendung vor Gericht | X | (ggf. möglich) | |
Immobilienarten der Kat. I | X | X | X |
Immobilienarten der Kat. II | X | X | X |
Immobilienarten der Kat. III | X | X | |
Immobilienarten der Kat. IV | X |
Kat. I | Bodenwertermittlung, Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser |
Kat. II |
Dreifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, einfach Wohn- und Geschäftshäuser (mit i.d.R. einem Ladenlokal im EG und Wohnungen in den Obergeschossen |
Kat. III |
komplexere Wohn- und Geschäftshäuser, Büro- und Verwaltungsgebäude, einfache Gewerbeimmobilien wie Lager- und Produktionshallen mit geringem Büroflächenanteil |
Kat. IV | komplexere Gewerbeimmobilien und Sonderimmobilien, die nicht in Kategorie I bis III eingeordnet werden können |
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